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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeines
Für alle Verkäufe gelten einzig und allein diese Bedingungen. Nebenvereinbarungen (mündlich, telefonisch, telegrafisch usw.) oder anders lautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Stillschweigen unsererseits gilt nicht als Anerkenntnis. In Fällen höherer Gewalt, wie Krieg, Feuer, Streik, Materialbeschaffungs- und Lieferschwierigkeiten und ähnlicher Behinderung, oder wenn aus genannten Gründen erhebliche Verteuerungen der eingesetzten Rohstoffe oder der Herstellungskosten eintreten, wodurch die Erfüllung unseres Liefervertrages ganz oder teilweise unmöglich wird, sind wir von den eingegangenen Vertragsverpflichtungen befreit. Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.

Preise & Zahlungsbedingungen
Alle unsere genannten Lieferpreise gelten freibleibend und verstehen sich ohne besondere Vereinbarung ab Werk Kaufbeuren zzgl. Verpackung und Versandkosten. Unsere Produkte sind überwiegend für Industrie und Handel vorgesehen, daher verstehen sich unsere Preise im Inland zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Sofern auch spezielle Produkte an Endverbraucher angeboten werden (diese sind dementsprechend gekennzeichnet) ist in diesen Preisen die Mehrwertsteuer bereits enthalten.

Unser Zahlungsziel ist 30 Tage netto nach Erhalt der Rechnung. Bei Überweisung oder Scheckzahlung gewähren wir innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag, sofern alle vorangegangenen Rechnungen bereits beglichen worden sind. Alle Zahlungen haben unmittelbar an uns per Überweisung auf eines der auf dem Rechnungsformular angegebenen Bankkonten zu erfolgen oder sind per Scheckzahlung an unsere Postanschrift zu senden. Bei Überschreitung unseres Zahlungszieles (Verzug) sind wir ohne weitere Benachrichtigung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei nicht vereinbarter Überscheritung unserer Zahlungsbedinungen (3. Mahnung) liefern wir Bestellungen bis auf weiteres nur noch gegen Vorkasse aus.

Aufträge an uns unbekannte Warenempfänger oder säumige Zahlungspflichtige (3. Mahnung) beliefern wir nach eigenem Ermessen nur gegen Nachname oder Vorkasse. Gegen offene Rechnung erfolgt der Versand vorbehaltlich des Eingangs uns genügend erscheinender Referenzen bzw. Auskünfte.

Eigentumsvorbehalt
An allen Lieferungen behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Das Eigentumsrecht geht erst dann auf den Käufer über, wenn alle unsere Ansprüche, gleich aus welchem Rchtsgrunde sie entstanden, durch Bezahlung beglichen sind. Ändert sich während der Laufzeit eines Auftrages die Bonität des Bestellers negativ, so sind wir befugt, ohne weitere Fristsetzung oder sonstige rechtliche Maßnahmen unser Eigentum zurückzufordern.

Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Jede Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Lieferung unser Werk verläßt oder wenn die Ware dem Käufer in unserem Werk zur Verfügung gestellt bzw. übergeben worden ist, es sei denn daß eine Haftung des Transporteurs oder Spediteurs in Frage kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand (einschließlich Mahnverfahren) ist Kaufbeuren.

Mängel
Mängelrügen an gelieferten Waren sind unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich geltend zu machen. Sie entbinden zunächst nicht von der Zahlungsverpflichtung. Die Verkaufsbedingungen werden dadurch grundsätzlich nicht berührt. Für Schäden, die durch Verarbeitung oder anderweitige Verwendung unserer Waren entstanden sind, kommen wir in keinem Fall auf, es sei den es kann eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Eine Rücknahme einwandfrei gelieferter Ware kann nicht stattfinden.

Weist der Käufer einen Mangel oder Schaden nach, der durch Qualitätsmängel der gelieferten Ware entstanden ist, so wird der Schadensersatz nur in der Höhe des Rechnungsbetrages der gelieferten Ware gewährt. Ist jedoch ein Teil der gelieferten Ware verbraucht worden, so wird Schadensersatz nur im Wert des Rechnungsbetrages gewährt, der dem verbrauchten Anteil entspricht.

Unsere Anwendungstechnische Beartung in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Käufer oder Anwender nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Waren auf Ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung erfolgen außerhalb unserer Kontollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich in ihrem Verantwortungsbereich. Sollte dennoch eine Haftung in Frage kommen, so ist diese für alle Schäden auf den Wert der von uns gelieferten und von ihnen eingesetzten Ware begrenzt.

Verpackungen
Einwegverpackungen (Beutel, Dosen, Flaschen, Kanister, Kannen, Kartons usw.) werden billigst berechnet, jedoch nicht zurückgenommen. Handelt es sich um Gefahrgutverpackungen, die nach den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung nur begrenzte Zeit genutzt werden dürfen, sind wir berechtigt, diese aus dem Verkehr zu ziehen und gegen eine neue, den Bestimmungen entsprechende Verpackung kostenpflichtig auszutauschen. Den Bestimmungen entsprechende Behälter (vor allem Kanister) können zur Wiederbefüllung auf eigene Kosten beigebracht werden.

Kaufbeuren, August 2002
Sussmann & Steinhauser GmbH
Die Geschäftsleitung

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